„Lockdown Light“ – Neue Maßnahmen gelten ab 2. November

03.11.2020

 In der letzten Woche haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, deutschlandweit abgestimmte Maßnahmen gegen die stark ansteigenden Infektionszahlen zu treffen. Über diese Beschlüsse haben die Abgeordneten am Freitag in einer Plenarsitzung des Bayerischen Landtags diskutiert und abgestimmt. Der nun beschlossene „Lockdown Light“ gilt ab dem 2. November 2020.


„Wir haben uns ganz bewusst dafür entschieden, die Schulen und Kindergärten sowie die Wirtschaft offen zu halten. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Maßnahmen im Kultur- und Freizeitbereich“, erklärt Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko. „Uns ist bewusst, dass die nächsten Wochen für die Bürgerinnen und Bürger schwer werden, aber es kommt jetzt mehr denn je darauf an, zusammenzuhalten. Denn nur wenn wir uns alle an die Vorgaben halten, können die Maßnahmen wirken.“

 Folgende Regelungen gelten ab dem 2. November: 


  • Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen.
  • Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – soll verzichtet werden. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. 

  • Geschlossen werden Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, wie z.B.: Theater, Konzerthäuser, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen und Zoos

  • Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen. 

  • Sport: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen (z. B. Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie / Fußpflege) bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. 

  • Veranstaltungen aller Art werden untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z. B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz)

  • Messen, Kongresse und Tagungen werden ebenfalls geschlossen. 


Diese Maßnahmen sind bis Ende November befristet. Zudem werden sie bereits zwei Wochen nach ihrem Inkrafttreten evaluiert und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorgenommen.