Anhebung der Altersgrenze bei Freiwilligen Feuerwehren und verbesserte Förderung

02.04.2025

Die Bayerische Staatsregierung hat bei der jüngsten Kabinettssitzung die Anhebung der Altershöchstgrenze im freiwilligen Feuerwehrdienst auf 67 Jahre auf den Weg gebracht. Dies teilt Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko mit.

Im Rahmen einer Neufassung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) soll die Altershöchstgrenze für aktive Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren in Bayern an das Renteneintrittsalter, also derzeit 67 Jahre, angepasst werden. „Davon werden auch die zahlreichen freiwilligen Feuerwehren im Wittelsbacher Land profitieren“, freut sich Tomaschko. „Es gibt immer wieder rüstige Feuerwehrleute, die sich auch mit 65 Jahren noch fit genug fühlen, ein paar weitere Jahre aktiven Dienst in ihrer Freiwilligen Feuerwehr zu leisten. Deswegen sollte man ihnen die Möglichkeit dazu geben und die gesetzliche Altershöchstgrenze anheben.“

Der Gesetzentwurf zur Anhebung der Altershöchstgrenze im freiwilligen Feuerwehrdienst ist eng mit dem Landesfeuerwehrverband und dem Gemeindetag abgestimmt worden. Die Beratungen darüber hatten auf Initiative der CSU-Landtagsfraktion bereits in der vergangenen Legislaturperiode begonnen. Der aktuelle Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Beratung und finalen Abstimmung an den Bayerischen Landtag weitergeleitet.

Darüber hinaus plant die CSU-Landtagsfraktion das bayerische Beschaffungswesen bei Feuerwehrfahrzeugen grundlegend zu reformieren. Wie Abgeordneter Tomaschko mitteilt, soll den Kommunen im Freistaat Bayern bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen künftig auch ein alternativer, zentralisierter Beschaffungsweg angeboten werden. In einem ersten Schritt soll die neue Beschaffungsstrategie in diesem Jahr mit dem standardisierten Fahrzeugtyp LF10 als Pilotprojekt erprobt werden. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse kann dann ein effizientes und einfaches Beschaffungs- und Fördersystem entwickelt werden.

Aktuell ermitteln und beschaffen die Kommunen den Bedarf an Feuerwehrfahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen eigenständig, was oft mit der Beauftragung externer Büros verbunden ist. In anderen Bundesländern hat sich hingegen die zentrale Beschaffung bereits bewährt. „Die derzeitigen Prozesse bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen belasten die Kommunen durch hohen Personalaufwand und kostenintensive Ausschreibungsverfahren“, erklärt Tomaschko. „Ein zentraler Beschaffungsweg hingegen kann beispielsweise den Preis für ein Löschfahrzeug von aktuell rund 500.000 Euro auf etwa 350.000 Euro reduzieren. Dieses enorme Einsparpotenzial von bis zu 15 Millionen Euro bei 100 Fahrzeugen ist ein deutliches Argument für die Reform.“

Weitere wichtige Verbesserungen für die freiwilligen Feuerwehren ergeben sich laut Tomaschko durch die Verlängerung und Überarbeitung der sogenannten Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR). Dadurch stehen jährlich insgesamt 20 Millionen Euro mehr für die Kommunen in Bayern zur Verfügung – als zusätzliche Zuschüsse für den Bau von Feuerwehrhäusern und die Anschaffung von neuen Löschfahrzeugen.

Nach den massiven Verbesserungen im Jahr 2023 (Verdoppelung der Förderfestbeträge für Feuerwehrhäuser und Anhebung der Förderfestbeträge für Fahrzeuge um 30%), hat der Freistaat Bayern die Fördersätze erneut deutlich erhöht:

  • Ein Plus von ca. 30% gibt es für den ersten und zweiten Stellplatz bei Neubau/Generalsanierung eines Feuerwehrhauses (je 160.000 Euro für den ersten und zweiten Stellplatz)
  • Die Förderfestbeträge für vier Standardfahrzeugtypen, die hauptsächlich bei kleineren und mittleren Feuerwehren auf dem Land eingesetzt werden, wurden jeweils um 25% angehoben:
    • Tragkraftspritzenfahrzeug mit Atemschutz (TSF): Förderfestbetrag 41.110 €
    • Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser (TSF-W): Förderfestbetrag 66.130 €
    • Mittleres Löschfahrzeug (MLF): Förderfestbetrag 87.580 €
    • Löschgruppenfahrzeug (LF 10): Förderfestbetrag 130.000 €
  • Für Feuerwehren an Autobahnabschnitten wurden die Förderfestbeträge für die Fahrzeugtypen HLF10, Rüstwagen und Verkehrssicherungsanhänger um jeweils 25% erhöht

„Insgesamt hat der Freistaat Bayern durch die Verlängerung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien ein kraftvolles Maßnahmenpaket geschnürt, das mit jährlichen Mehrausgaben von rund 20 Millionen Euro die Gemeinden und ihre Feuerwehren zukunftsweisend unterstützt“, sagt Tomaschko.