Erweiterung des Pauschalvertrags mit der GEMA

Abgeordneter Tomaschko: Freistaat Bayern stärkt Vereine und Ehrenamt

18.06.2024

Die Bayerische Staatsregierung hat den im vergangenen Jahr mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) abgeschlossenen Pauschalvertrag angepasst und erweitert.

„Damit sind ehrenamtlich tätige Organisationen und gemeinnützige Vereine in Bayern nun berechtigt, bis zu vier Veranstaltungen jährlich ohne Zahlung von GEMA-Gebühren durchzuführen“, erklärt Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko. „Auf diese Weise sorgen wir in Bayern für eine weitere finanzielle Entlastung unserer Vereine und gehen durch das leicht zu handhabende Online-Verfahren einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung und Digitalisierung“, so Tomaschko. „Wir schaffen bestmögliche Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Bayern.“

Der erweiterte GEMA-Pauschalvertrag umfasst Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik im Innen- und Außenbereich. Die Größe der Veranstaltungsfläche wurde von bislang 300 auf nunmehr bis zu 500 Quadratmeter angehoben. Auch die Gruppe der Nutzungsberechtigten wurde erweitert: durch die Änderung können alle Organisationen von dem Pauschalvertrag profitieren, die gemeinnützige (§ 52 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 AO) Zwecke verfolgen. Dies umfasst nun auch nicht eingetragene Vereine sowie Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige gemeinnützige Organisationen.

Die Neuerungen und Erweiterungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2024: Auch bereits seit 1. Januar 2024 durchgeführte und bei der GEMA angemeldete Veranstaltungen, welche die neuen Kriterien erfüllen, sind erfasst. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltungen von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen und Organisationen durchgeführt und keine Eintrittsgelder verlangt werden.

Mit der Unterzeichnung des Pauschalvertrags mit der GEMA im vergangenen Jahr hatte der Freistaat Bayern bereits einen großen Schritt zur Stärkung des Ehrenamts gemacht. Auf Basis der seitdem gewonnenen Erkenntnisse haben die GEMA und der Freistaat Bayern nun gemeinsam Anpassungen am Pauschalvertrag vorgenommen und diesen erweitert: „Ab sofort gilt der Pauschalvertrag für noch mehr Nutzungsberechtigte, noch mehr Veranstaltungen und auf einer noch größeren Veranstaltungsfläche“, erklärt Peter Tomaschko. „Dies kommt allen ehrenamtlich engagierten Menschen und gemeinnützigen Vereinen in Bayern zugute.“