Startschuss für die Umsetzung des DigitalPakts Schule

Tomaschko: Kräftige Investition in die Zukunft unserer jungen Menschen

01.08.2019

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des „DigitalPakts Schule 2019 bis 2024“ im Freistaat sind geschaffen. Die bayerische Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ ist gestern in Kraft getreten. Das teilt der Landtagsabgeordnete Peter Tomaschko mit. „Damit investieren wir nachhaltig in die Zukunft unserer jungen Menschen. Mit 778 Millionen Euro an Bundesmitteln erhält die digitale Bildung einen kräftigen Schub“, freut sich der Abgeordnete. Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie können die Kommunen und die privaten Schulträger die technischen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung an den Schulen deutlich verbessern.

Mit den Mitteln des DigitalPakts können vielfältige Maßnahmen umgesetzt werden. Der Großteil, nämlich 700 Millionen Euro, sind für schulische und regionale Investitionen, etwa in digitale Klassenzimmer eingeplant. Dazu gehört auch die Schulhausvernetzung, der WLAN-Zugang in allen Klassenzimmern und die Ausstattung mit PCs, Tablets oder Laptops. Auch die berufsspezifische IT-Ausstattung an berufsqualifizierenden Schulen und der Aufbau regionaler Strukturen für eine professionelle IT-Administration kann gefördert werden. Weitere 39 Millionen Euro sind für landesweite Maßnahmen eingeplant, zum Beispiel für die Entwicklung zentraler Lernplattformen oder von Cloud-Angeboten. Ebenfalls 39 Millionen Euro stehen für länderübergreifende Maßnahmen und Projekte bereit, die beispielsweise den Austausch von Unterrichtsmaterialen über die Ländergrenzen hinweg oder das Einbinden externer Bildungsangebote von Schulbuchverlagen möglich machen sollen. „Mit dem DigitalPakt kommen wir einen weiteren großen Schritt beim wichtigen Thema Digitalisierung der bayerischen Schulen voran. Unser Ziel ist es, unsere Kinder und Jugendlichen bestmöglich auf die digitale Welt vorzubereiten“, erklärt Tomaschko. Mit der Förderrichtlinie haben die kommunalen und privaten Sachaufwandsträger der Schulen Klarheit über die für sie reservierten Förderbeträge und die förderfähigen IT-Geräte. Damit können sie auf sicherer Rechtsgrundlage in die Planung und Umsetzung der Investitionsvorhaben einsteigen.