Kommunaler Finanzausgleich auf neuem Rekordniveau

9,51 Milliarden Euro fließen im Jahr 2018 an die Kommunen im Freistaat

26.10.2017

In einem Spitzengespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden zum kommunalen Finanzausgleich 2018 ist es Finanzstaatsminister Dr. Markus Söder erneut gelungen, ein sehr gutes Ergebnis zu erzielen. „Mit 9,51 Milliarden Euro erreicht der kommunale Finanzausgleich ein neues Rekordniveau. Das entspricht einem Plus von mehr als 6 % gegenüber dem Vorjahr“, informiert der Landtagsabgeordnete Peter Tomaschko.

Die Schlüsselzuweisungen, von denen vor allem finanzschwächere Kommunen profitieren, steigen 2018 signifikant um 305,4 Millionen Euro bzw. 9,1 % auf 3,66 Milliarden Euro. Grund für diesen Anstieg ist zum einen die positive Entwicklung der Steuereinnahmen des Lands, an denen die Kommunen über den allgemeinen Steuerverbund beteiligt werden, zum anderen die Weiterleitung der auf Bayern entfallenden 155 Millionen Euro aus der Erhöhung des Umsatzsteuer-Länderanteils um bundesweit 1 Milliarde Euro an die Kommunen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die massive Stärkung der Investitionstätigkeit der Kommunen sowie des Verkehrsbereichs:
  -  Zentrale Maßnahme ist die Erhöhung des Ansatzes für die Krankenhausfinanzierung um 140 Millionen Euro bzw. 27,8 % auf 643,4 Millionen Euro. Krankenhäuser haben eine tragende Rolle bei der Gesundheitsversorgung in den Ballungsräumen und im ländlichen Raum. Von den zusätzlichen 140 Millionen Euro werden 90 Millionen Euro für die Finanzierung von Bauvorhaben der Krankenhäuser verwendet. 50 Millionen Euro werden für die Anhebung der Jahrespauschalen zur Finanzierung von kleinen Investitionen wie zum Beispiel die Anschaffung medizintechnischer Geräte eingesetzt. Die erhöhten Pauschalen tragen auch den steigenden Anforderungen in den Bereichen Digitalisierung und IT-Sicherheit Rechnung. Die paritätische Finanzierungsstruktur von Freistaat und Kommunen bleibt erhalten. Der staatliche Anteil am Erhöhungsbetrag beträgt 70 Millionen Euro und wird durch zusätzliche Haushaltsmittel finanziert.
 
  -  Auch die Mittel für den Verkehr werden deutlich erhöht. Für den Straßenbau und den Straßenunterhalt stehen künftig zusätzlich 23 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können die Pauschalen in diesem Bereich um gut 8 % angehoben werden. Die Mittel für die ÖPNV-Betriebskostenförderung steigen um 23 Millionen Euro bzw. 45 % auf 74,3 Millionen Euro. Finanziert werden diese Erhöhungen durch zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 10 Millionen Euro und im Übrigen durch Umschichtungen. Der Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund bleibt 2018 bei 52,5 % und soll 2019 um zwei Prozentpunkte angehoben werden
 
  -  Die Mittel für die Förderung des kommunalen Hochbaus (Art. 10 FAG) werden – nach der spürbaren Erhöhung in 2017 um 70,2 Millionen Euro – auf dem erreichten hohen Niveau von 500 Millionen Euro fortgeführt. Dieser Mittelansatz ermöglicht es, angemeldete Maßnahmen zum Bau von Schulen oder Kindestageseinrichtungen weiterhin zügig abzufinanzieren.
 
  -  Die Mittel für die Investitionspauschale steigen durch Umschichtungen um 40 Millionen Euro bzw. 9,9 % auf 446 Millionen Euro. In den letzten Jahren profitierten von den Anhebungen der Mittel für die Investitionspauschalen vor allem kleinere Gemeinden durch eine Erhöhung des Mindestbetrags. Dieser wurde seit 2011 mehr als vervierfacht und beträgt aktuell 110.000 Euro bei durchschnittlicher Umlagekraft. Dieses Mal haben sich die kommunalen Spitzenverbände für eine Anhebung der allgemeinen Investitionspauschale bei unverändert hohem Mindestbetrag ausgesprochen.
 
Die Zuweisungen an die Bezirke nach Art. 15 FAG wachsen um 42,9 Millionen Euro bzw. 6,6 % auf 691,5 Millionen Euro. Die Mittel für die Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen werden 2018 auf dem hohen Niveau von 150 Millionen Euro fortgeführt.