Feuerwehren als Garant für Sicherheit und Schutz des Bürgers

Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko spricht im Plenum zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

03.04.2017

"Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr" – unter diesem Leitspruch leisten in Bayern 320.000 ehrenamtliche Feuerwehrmänner und -frauen in 7.700 Feuerwehren ihren Dienst. Der Landtagsabgeordnete Peter Tomaschko bedankte sich in seiner Plenarrede zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes für den unermüdlichen Einsatz der Kameradinnen und Kameraden.

Mit dem neuen Gesetzentwurf will die Bayerische Staatsregierung dem demographischen und gesellschaftlichen Wandel begegnen und das ehrenamtliche Potential als tragende Säule der Gefahrenabwehr auch in Zukunft erhalten.
„Unsere Sicherheit in Bayern ruht in großen Teilen auf den ehrenamtlichen Feuerwehren! Meinen herzlichen Dank und größte Anerkennung für Ihre Bereitschaft Tag und Nacht zu helfen“, betonte Peter Tomaschko. Die Kernpunkte des neuen Gesetzes sind:







 
 
  • die Verbesserung der Fortbildungsmöglichkeiten auf Landkreisebene
  • die Möglichkeit der Gemeinden, die Pflichtaufgabe des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband oder durch Zweckvereinbarung auf eine andere kommunale Körperschaft zu übertragen (z.B. Verwaltungsgemeinschaften)
  • die Anhebung der Altersgrenze um zwei Jahre auf das vollendete 65. Lebensjahr
  • die Möglichkeit den Feuerwehrnachwuchs früher für die Feuerwehrarbeit zu gewinnen: Kindergruppen ab sieben Jahre
  • die Entlastung des Kreisbrandrates durch die Bestellung weiterer Kreisbrandinspektoren ohne eigenen Inspektionsbereich
  • die Rechtsgrundlage, dass Feuerwehren bei Übungen verkehrsregelnde Maßnahmen selbst treffen können

Für mehr Informationen klicken Sie hier: www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000010000/0000010009.pdf.