Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko spricht über den neuen Gesetzesentwurf zur Rettungshelfergleichstellung

27.10.2016

Der Landtagsabgeordnete Peter Tomaschko betonte bei seiner Rede im Plenum des Bayerischen Landtags die Notwendigkeit des neuen Gesetzesentwurfs bei der Rettungshelfergleichstellung. Gleichzeitig kritisierte er die Verzögerungstaktik der SPD und der Freien Wähler, die in Dringlichkeitsanträgen forderten, den neuen Entwurf zurückzuziehen.

„Wir ändern das Katastrophenschutzgesetz damit ehrenamtliche Helfer einen umfassenden Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung bekommen. Mit dem neuen Gesetzeswurf sind wir auf einem guten Weg“, verdeutlichte der Abgeordnete die Haltung der CSU. In zahlreichen Gesprächen mit ehrenamtlichen Helfern wurde der Handlungsbedarf im Hinblick auf das Gesetz sowie dessen schnellstmögliche Umsetzung deutlich. Mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes werden die Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche erweitert. Zukünftig ist vorgesehen, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen im Einsatz- und Unglücksfall von ihrer Arbeit freigestellt werden - und das bei voller Entgeltfortzahlung. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Unglück um eine Katastrophe oder ein sonstiges Großschadensereignis handelt. Zudem sollen auch Ehrenamtliche, die die Verpflegung und Betreuung für Menschen im Falle eines stundenlangen Verkehrsstaus oder einer Evakuierung bei einem Bombenfund übernehmen, von der Freistellung und der Entgeltfortzahlung profitieren. „Die Anträge der SPD und der Freien Wähler den Gesetzesentwurf zurückzuziehen, stellen eine unnötige Verzögerung bei diesem Vorhaben dar“, betonte Peter Tomaschko zum Abschluss seiner Rede. Beide Dringlichkeitsanträge wurden im Plenum des Bayerischen Landtags abgelehnt.