Belastung der Bürger soll geringer ausfallen

Landtagsabgeordneter Tomaschko lädt zu Informationsveranstaltung über die Änderung der Straßenausbeitragssatzung ein

10.06.2016

Die Neuerungen in der Straßenausbaubeitragssatzung sind zum 1. April dieses Jahres in Kraft getreten. Grund genug für den Landtagsabgeordneten Peter Tomaschko zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Ministerialrätin Monika Weinl aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr informierte detailliert über die Änderungen.

Der Gasthof Wagner in Aichach-Untergriesbach war bis auf den letzten Platz gefüllt, darunter zahlreiche Bürgermeister, Gemeinde- und Stadträte sowie Verwaltungsmitarbeiter. „Das große Interesse zeigt, wie aktuell und stark diskutiert das Thema Straßenausbaubeitragssatzung ist“, betonte Peter Tomaschko in seiner Begrüßung. Um die finanzielle Belastung der Grundstückseigentümer zu reduzieren, hat der Bayerische Landtag bereits im Sommer 2014 eine neue Regelung in das Kommunalabgabengesetz aufgenommen, die es den Kommunen erlaubt, Straßenausbaubeiträge zu verrenten und damit auf mehrere Raten zu verteilen. Damit kann beispielsweise ein hoher Betrag auf zehn Jahre verteilt werden.

Bei der aktuellen Gesetzesnovelle wurde der „Werkzeugkasten“ der Kommunen, um weitere Instrumente ergänzt:
  • Jährlich wiederkehrende Beiträge: Anstatt eines Einmalbeitrages werden die jährlich im Gemeindegebiet anfallenden Ausbauaufwendungen gleichmäßig auf alle Grundstückseigentümer in der Gemeinde oder einem Gemeindegebiet verteilt. Auch so sollen hohe Einmalzahlungen für die Bürger vermieden werden. 
  • Im neuen Gesetz ist zur Entlastung der Beitragszahler festgeschrieben, dass der Ausbauaufwand auf das Notwendigste zu beschränken ist.
  • Zur Meidung von Härtefällen können die Gemeinden künftig eine am Grundstückswert orientierte Höchstgrenze für einmalige Straßenausbaubeiträge einführen.


In der anschließenden intensiven, aber fairen Diskussion beantworteten Tomaschko und Weinl die Fragen aus dem Publikum. Inhaltliche Schwerpunkte waren dabei der erhöhte Verwaltungsaufwand bei der Umstellung auf wiederkehrende Beiträge, die nicht umsetzbare Umlegung der Beiträge auf Mietverhältnisse und die Erklärung, warum der Freistaat Bayern sich gegen die Finanzierung aus Steuermitteln entschieden hat. Abschließend appellierte der Landtagsabgeordnete an die Kommunen die neue Alternative zu nutzen, um die Bürger zu entlasten.