Bessere Förderkonditionen für fünf Landkreis-Gemeinden

Tomaschko setzt sich erfolgreich für Einstufung als „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ ein

12.05.2016

Nach langwierigen Verhandlungen sowie vielen Gesprächen und Terminen vor Ort wurde es am heutigen Donnerstag vom Bayerischen Staatministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat offiziell bestätigt: die Gemeinden Hollenbach, Inchenhofen, Petersdorf, Steindorf und Baar (Schwaben) werden in den sogenannten „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ eingestuft. Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko, dem heute von Finanzminister Dr. Markus Söder die guten Nachrichten mitgeteilt wurden, freute sich sehr über die damit verbundenen Möglichkeiten für die Gemeinden. Deshalb ließ es sich Tomaschko nicht nehmen, alle fünf Bürgermeister persönlich zu informieren.
„Mit der Aufnahme der Gemeinden in den Raum mit besonderem Handlungsbedarf entstehen für sie ganz neue Chancen für ihre zukünftige Entwicklung. Ich bin froh, dass sich die vielen Gespräche so gelohnt haben“, freute sich Tomaschko. Auch die betroffenen Bürgermeister waren hoch erfreut über die Erfolgsmeldung aus München.
 

Durch die neue Zuordnung können die fünf Gemeinden von besseren Förderkonditionen zum Beispiel bei der regionalen Wirtschaftsförderung, beim Breitbandausbau und beim Regionalmanagement profitieren. Unter anderem ist beim Regionalmanagement eine Erhöhung des Fördersatzes um 20 Prozent auf bis zu 80 Prozent möglich. Auch bei der Breitbandförderung besteht die Chance auf einen erhöhten Fördersatz von 80, in Härtefällen sogar 90 Prozent.
 
Mit der Reform des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) verfolgt der Freistaat das Ziel, ländlichen und strukturschwachen Gegenden Bayerns neue Möglichkeiten zu geben, sich weiterzuentwickeln. Dazu wird unter anderem der Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) erweitert. Entscheidend für die Einstufung als RmbH sind folgende fünf Kriterien: Bevölkerungsprognose, Arbeitslosenquote, Beschäftigungsdichte, verfügbares Einkommen der privaten Haushalte sowie Wanderungssaldo junger Menschen. Landkreise, die weniger als 90 Prozent des bayerischen Durchschnitts erzielen, werden dem RmbH zugeordnet.