Einstufung der Entlastungsstraße in den „Vordringlichen Bedarf“ für Friedberg, Kissing und Mering ein voller Erfolg

17.03.2016

Peter Tomaschko freute sich sehr, als ihm die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Dorothee Bär, im Bayerischen Landtag den Bundesverkehrswegeplan überreichte. Dieser wurde im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages am 16.03.2016 vorgestellt. Im Landkreis Aichach-Friedberg wurde die Veröffentlichung mit Spannung erwartet, da die Entlastungsstraße für Friedberg, Kissing und Mering angemeldet worden war.

Diese Maßnahme beinhaltet einen verkehrsgerechten Ausbau der AIC 25 und des Chippenham Rings im Bereich Friedberg/Autobahnanschluss Derching bis zur Einmündung des Chippenham Rings in die Meringer Straße. Der Straßenzug soll ab dieser Einmündung seine Fortführung über die B 2 mit einer Umfahrung von Kissing und Mering-St.Afra finden. Die Abgeordneten Hansjörg Durz, Ulrich Lange und Peter Tomaschko waren sehr zufrieden, weil alle vier Teilabschnitte der sog. Osttangente sich im „Vordringlichen Bedarf“ widerfinden. „Nun ist es wichtig, die prioritären Maßnahmen 4-streifiger Ausbau von A 8 bis zum Chippenham-Ring sowie die Umfahrung Kissing/Mering-St.-Afra möglichst schnell umzusetzen, um dort eine rasche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.“, so Tomaschko. Hauptziel der neuen Trassenführung ist die Entlastung der Anwohner von nicht hinnehmbaren Lärm-, Staub und Schadstoffbelastungen. Darüber hinaus wird mit dieser Maßnahme eine generelle Verbesserung des Verkehrsablaufs und eine Optimierung der Verkehrssicherheit durch die Entlastung unfallträchtiger Hauptverkehrsstraßen und Ortsdurchfahrten beabsichtigt. Die gesamte Trasse soll den Status einer Bundesstraße erhalten und möglichst flächensparend auf Bestandsstraßen verwirklicht werden. Den Belangen der Landwirtschaft sowie des Umwelt- und Naturschutzes muss dabei Rechnung getragen werden. Wichtig ist dem Abgeordneten, dass bei der weiteren Planung und der endgültigen Realisierung die Bürgerinnen und Bürger aktiv eingebunden werden. Er begrüßt es deshalb sehr, wenn sie in der nun beginnenden sechswöchigen Auslegungsfrist ihre Meinung klar äußern.