Nachbesserungen beim Krankenhausstrukturgesetz positiv für Kliniken an der Paar

22.10.2015

„An die meisten Forderungen aus unserem Dringlichkeitsantrag vom Juli diesen Jahres können wir nun einen Haken setzen“, freut sich Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko über die Nachbesserungen zum Krankenhausstrukturgesetz. Diese wurden auf einer Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Anfang Oktober beschlossen und fließen nun ins Gesetzgebungsverfahren ein.

Besonders zu begrüßen sei die Beibehaltung des Versorgungszuschlags über 2017 hinaus als „Pflegezuschlag“ mit einem Volumen von 500 Millionen Euro. Dazu kommt, dass es höhere Zuwendungen geben soll, wenn im Vergleich zum Durchschnitt mehr Personal für die Pflege beschäftigt wird. Erfreulich sei auch, dass sich nunmehr keinerlei Mehrleistungsabschläge absenkend auf den Landesbasisfallwert auswirken und die doppelte Degression damit abgeschafft wird sowie die Begrenzung des Fixkostendegressionsabschlags auf drei Jahre. „Dies sind vernünftige Lösungen, die den bayerischen Krankenhäusern sehr helfen. Gut sind auch die neuen, verbesserten Rahmenbedingungen für die Refinanzierung der Personalkosten, die Förderprogramme für die Einstellung von Pflegekräften und Hygienepersonal sowie die Verbesserungen im Bereich des Infektionsschutzes und der Krankenhaushygiene“, so Peter Tomaschko. „Ich danke daher unserer bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml für die guten Verhandlungen.“
 
Um die Planungshoheit der Länder nicht zu gefährden, wolle man jedoch weiter an der Forderung nach einer Zustimmungspflicht im Bundesrat festhalten. Probleme gebe es wohl auch noch auf dem Weg zu einer Stärkung der Qualität in der stationären Versorgung. Dieses Ziel sei ehrenwert und gut, der Weg dorthin im Detail so kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes aber weiterhin nebulös. Klar sei nur, dass die Bundesregierung den Ländern über den Gemeinsamen Bundesausschuss durch Qualitätsindikatoren Vorgaben machen will. Unklar aber bliebe, wie diese aussehen und wie sie überprüft werden sollen. Dies sei bei einem so heiklen Thema, das die Planungshoheit der Länder direkt berührt, einfach zu wenig. „Wir brauchen deshalb klare Verfahrensregelungen und wissenschaftliche Erkenntnisse, wie die Qualität in Krankenhäusern beurteilt werden soll und kann“, so der Abgeordnete.
 
Besonders zu begrüßen sei auch die geplante Einführung einer über die gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Kurzzeitpflege nach einer stationären Behandlung für Patienten, die aufgrund einer fehlenden Pflegebedürftigkeit ansonsten keinen Anspruch auf Pflegeleistungen hätten. „Dieser Schritt geht in Richtung einer Rehabilitationspflege, wie wir sie im Mai vergangenen Jahres mit einem Antrag der CSU-Fraktion gefordert haben. Viele Patienten benötigen nach einem Krankenhausaufenthalt für eine begrenzte Zeit eine weitere Betreuung, bis sie sich wieder völlig eigenständig und sicher selbst versorgen können“, so Tomaschko. Auch das Vorhaben, tarifliche Gehaltssteigerungen beim Krankenhauspersonal zunächst zwar anteilig, ab 2018 jedoch vollständig auszugleichen, sei äußerst begrüßenswert und gebe den Krankenhäusern in diesem Bereich die notwendige Planungssicherheit.