Peter Tomaschko fordert Nachbesserungen beim Krankenhausstrukturgesetz

Erlössituation verbessern - Kompetenzen des Freistaats bei der Krankenhausplanung nicht beschneiden

09.07.2015

„Bayerns Bürgerinnen und Bürger müssen weiterhin auf höchstem medizinischen Niveau versorgt werden“, fordert Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko angesichts der laufenden Verhandlungen über das Krankenhausstrukturgesetz auf Bundesebene. „Dazu gehört, dass die Kompetenzen des Freistaats im Bereich der Krankenhausplanung nicht beschnitten werden.“
Peter Tomaschko ist selbst Mitglied im Krankenhausausschuss des Landkreises, der die Kliniken an der Paar verwaltet. In dieser Funktion hat er den Notruf des Klinikchefs Dr. Krzysztof Kazmierczak aufgenommen und in den Bayerischen Landtag eingebracht. Kazmierczak hatte wiederholt davor gewarnt, dass das geplante Gesetz die Patienten und das Personal schlechter stellen werde. So seien die Kliniken bereits seit Jahren unterfinanziert.

In einem Dringlichkeitsantrag fordert die CSU-Fraktion deshalb die Staatsregierung auf, sich bei den Verhandlungen in Berlin für eine weiterhin ausgezeichnete medizinische Versorgung einzusetzen. „Dazu muss die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in den Fokus rücken. Der jetzige Gesetzentwurf würde die schwierige Erlössituation der Krankenhäuser nicht verbessern“, erklärte Tomaschko. Deshalb fordert seine Fraktion die Beibehaltung des Versorgungszuschlags sowie Nachbesserungen beim geplanten Fixkostendegressionsabschlag.
 
Auch müsse die Vergütung der ambulanten Notfallversorgung weiter angehoben werden: „Immer mehr Menschen wenden sich bei einem Notfall nicht mehr an ihren Hausarzt, sondern direkt an ein Krankenhaus. Zurzeit erhalten die Krankenhäuser im Durchschnitt nur 32 Euro für eine solche Behandlung. Ein neutrales Gutachten geht allerdings davon aus, dass 126 Euro nötig wären. Hier braucht es dringend Verbesserungen, damit die Versorgungssicherheit bei ambulanten Notfällen weiterhin so umfassend wie bisher gewährleistet werden kann“, erläuterte der Abgeordnete.
 
Da der Freistaat Bayern direkt vom Krankenhausstrukturgesetz betroffen ist, pochen die Gesundheitsexperten der Fraktion auch auf eine Zustimmungspflicht des Gesetzes im Bundesrat. Darüber hinaus fordern sie in ihrem Dringlichkeitsantrag Nachbesserungen bei der Laufzeit des geplanten Strukturfonds.