Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko, Mitglied in der Enquete-Kommission „Bürokratieabbau“, kann über die Verabschiedung des ersten und zweiten Modernisierungsgesetzes berichten. „Mit diesen zwei wegweisenden Gesetzen können die Bürgerinnen und Bürger im Wittelsbacher Land zahlreiche Entlastungen erwarten“, zeigte sich Abgeordneter Tomaschko erfreut.
Mit dem am Dienstag verabschiedeten ersten und zweiten Modernisierungsgesetz entschlackt der Freistaat Bayern besonders das Baurecht, damit Bauen in Zukunft schneller und günstiger wird. Ziel ist neuer Schwung und weniger Bürokratie, stattdessen Eigenverantwortung des Bürgers und Vertrauen. Der Bayerische Landtag will das Leben der Menschen in Bayern einfacher machen und dies durch eine Reihe von Modernisierungsgesetzen erreichen, mit denen Stück für Stück das Landesrecht durchforstet und bürokratische Hindernisse abgebaut werden – für ein freies, von den Fesseln der Bürokratie befreites Bayern! Im Baurecht sollen Standards abgebaut und spürbare Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung erreicht werden. Dazu zählen u. a.:
1. Beschleunigung des Bauverfahrens
Die Baubehörde hat künftig nur noch drei Wochen Zeit, die Vollständigkeit des Bauantrags zu prüfen und Fehlendes zu monieren. Zudem ist der Bauantrag für Wohnraum direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde – dem Landratsamt Aichach-Friedberg bzw. der Stadt Friedberg zu stellen. „Die Änderungen beim Bauverfahren bedeuten eine massive Zeitersparnis und beschleunigen das Genehmigungsverfahren
2. Erweiterung der Liste verfahrensfreier Vorhaben (z. B. Dachgeschossausbau)
Zusätzlich dazu wird die Liste verfahrensfreier Vorhaben erweitert. Beispielsweise werden in Zukunft Dachgeschossausbauten verfahrensfrei gestellt, was die Schaffung von neuem Wohnraum erheblich erleichtert. Auch bei der Gartengestaltung gibt es mehr Freiheit: Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Bäume sie pflanzen, während Kommunen weiterhin ökologische Standards wie das Verbot von Schottergärten durchsetzen können.
3. Flexibilisierung der Stellplatzvorgaben
Künftig können Kommunen selbst entscheiden, ob eine Stellplatzpflicht gilt und es wird eine Obergrenze von zwei Stellplätzen pro Wohnung eingeführt. Damit werden Baukosten gesenkt und der Flächenverbrauch reduziert. „Wir setzen auf Eigenverantwortung statt auf immer neue Vorschriften“, betont Abgeordneter Tomaschko.
4. Erhöhung der Wertgrenzen im Vergaberecht für Kommunen
Die Erhöhung der Wertgrenzen im Vergaberecht führt zu deutlich mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für Kommunen. Künftig kann ein Direktauftrag bis 250.000 Euro für Bauleistungen bzw. bis 100.000 Euro für alle sonstigen Leistungen vergeben werden. Zudem wird es eine erleichterte Vergabe bis 1 Mio. Euro für Bauleistungen bzw. bis zum jeweiligen EU-Schwellenwert, also meist 221.000 Euro, sowie für alle sonstigen Leistungen geben.
Tomaschko erwartet, dass durch die Verabschiedung der beiden Gesetze das Bauen auch in der Region einfacher und auch kostengünstiger wird und die Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg schneller Rückmeldung darüber bekommen, welche Vorhaben realisierbar sind.
Zudem ist Landtagsabgeordneter Tomaschko überzeugt: „Es war wichtig, dass die Bürgermeister und die kommunalen Spitzenverbände bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt wurden. Insbesondere zur kontrovers diskutierten Frage der Stellplatzpflicht konnte durch die gute Zusammenarbeit aller Akteure nun eine weitestgehend übereinstimmende Position gefunden werden.“
Die Modernisierungsgesetze sind ein weiterer Schritt des Bayerischen Landtags Bürokratie abzubauen, Eigenverantwortung zu stärken und die Schaffung von Wohnraum im Wittelsbacher Land zu fördern.