Das Gehalt der Grund- und Mittelschullehrkräfte soll schrittweise auf die Eingangsbesoldungsgruppe A13 angehoben werden.
Hierfür wird ab 1. Januar 2024 eine in 80-Euro-Schritten jährlich aufwachsende Übergangszulage eingeführt, die mit der gesetzlichen Überleitung aller Grund- und Mittelschullehrkräfte nach der Besoldungsgruppe A 13 zum 1. September 2028 endet. Zu diesem Zeitpunkt wird zugleich das Eingangsamt für Grund- und Mittelschullehrkräfte der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet.Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko begrüßt diesen Schritt, um den Lehrkräften auch finanziell die verdiente Wertschätzung entgegenzubringen: „Grund- und Mittelschullehrkräfte spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung der grundlegenden Fähigkeiten und Werte unserer bayerischen Schüler. Sie leisten den Großteil der Arbeit im Bereich Inklusion. Diese Verantwortung schlägt sich nun auch beim Lohn nieder!“
Als weitere Folge der Anhebung werden die Schulleitungsämter im Grund- und Mittelschulbereich im Zuge einer gesetzlichen Überleitung abstandswahrend höhergestuft. Für Lehrkräfte, die im Übergangszeitraum in den Ruhestand versetzt werden, ist die Übergangszulage ruhegehaltsfähig.
Die CSU-Landtagsfraktion hat gleichzeitig bei der Staatsregierung nachdrücklich darum gebeten, das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz ebenfalls anzupassen, damit auch die privaten Grund- und Mittelschulen über die Privatschulfinanzierung von der Höherstufung in gleicher Weise profitieren.