Tomaschko: Bürokratiewahnsinn beim Mindestlohn muss sofort beendet werden

Landtagsabgeordneter kämpft für eine praxistaugliche Lösung beim Mindestlohn

06.02.2015

Das Mindestlohngesetz ist zwar erst seit dem 1. Januar 2015 in Kraft, jedoch zeigt sich bereits jetzt, dass erhebliche Nachbesserungen notwendig sind. „Vor allem die im Gesetz vorgesehenen Dokumentationspflichten sind nicht praxistauglich und belasten unsere Unternehmen und den Mittelstand über Gebühr. Hier bedarf es dringend einer Überarbeitung um unsere Wirtschaft vor überzogenen Anforderungen zu schützen“, erklärt Tomaschko.

Daher unterstützt er die von der Bayerischen Staatsregierung aufgestellten Forderungen an das Bundesarbeitsministerium. So sollen Arbeitgeber künftig die Arbeitszeiten bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen im gewerblichen Bereich nicht mehr dokumentieren müssen. Außerdem sollen in bestimmten Branchen, wie zum Beispiel dem Bau-, Gaststätten- und Speditionsgewerbe die Aufzeichnungspflichten reduziert werden und gleichzeitig die Gehaltsschwelle, ab der diese Pflichten entfallen, von derzeit 2.958 Euro Monatsverdienst deutlich abgesenkt werden. Besonders wichtig für unsere Betriebe ist die von uns geplante Streichung der Auftraggeberhaftung, nach der Firmen auch für den Fall haften, dass Subunternehmen den Mindestlohn nicht zahlen sowie die Schaffung einer größeren Flexibilität für Jahresarbeitszeitkonten, was vor allem für die Gastronomie besonders entscheidend ist. Zudem bedarf es auch einer Klarstellung zu Fragen der ehrenamtlichen Tätigkeit für die vielen freiwilligen Helfer in unseren Vereinen. „Aufgrund der vielen Punkte, die in Bezug auf das Mindestlohngesetz überarbeitet werden müssen, fordern wir eine Evaluation des Gesetzes bereits zum 30. Juni 2015“, so der Abgeordnete abschließend.