Die CSU/FDP-Kreistagsfraktion Aichach-Friedberg fordert in Abstimmung mit Landrat Dr. Klaus Metzger die Personalausstattung für das Sachgebiet 30 - Sicherheit, Katastrophenschutz und Verbraucherschutz – um zwei Stellen aufzustocken, damit der Katastrophenschutz im Landkreis schnell ausgebaut werden kann, berichtet CSU-Fraktionsvorsitzender Peter Tomaschko.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Woche im Kreisentwicklungsausschuss entschieden wurde, zur Weiterentwicklung des Katastrophenschutzsystems im Landkreis den Gefahrenabwehrplan fortzuschreiben und ein Katastrophenschutzzentrum einzurichten“, zeigt sich Tomaschko erfreut und fordert nun zur Verwirklichung dieser Beschlüsse mehr Personal im Katastrophenschutz des Landkreises einzustellen.
Zur Begründung erklärt Tomaschko, dass sich das bayerische Katastrophenschutzsystem insbesondere dadurch auszeichne, dass die notwendigen Einsatzentscheidungen grundsätzlich subsidiär vor Ort getroffen und die zur Katastrophenbewältigung erforderlichen Einsatzkräfte von Feuerwehren, freiwilligen Hilfsorganisationen, Technischem Hilfswerk, Bayerischer Polizei, Bundeswehr und Bundespolizei unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde abgestimmt zusammenwirken würden.
Für die konkrete Umsetzung ist im Landratsamt Aichach-Friedberg das Sachgebiet 30 als untere Katastrophenschutzbehörde beauftragt. „Wir halten es für dringend erforderlich, die Personalausstattung entsprechend anzupassen, um alle Aufgaben, insbesondere die neu sich stellenden, bewältigen zu können“, macht Tomaschko deutlich.
Der FDP-Kreisrat Karlheinz Faller ergänzt, dass sich der Personalbedarf zudem mittel- und langfristig erhöhen werde, da die Katastrophenschutzplanungen fortlaufend angepasst, Übungen organisiert, Maßnahmen zur Warnung und Information der Bevölkerung etc. vorbereitet werden müssten.
Über den gemeinsamen Antrag der CSU/FDP-Kreistagsfraktion werden die zuständigen Gremien des Kreistages abstimmen. Tomaschko erhofft sich aus dem Kreistag ein klares Bekenntnis zum Katastrophenschutz des Landkreises und dessen optimale personelle Ausstattung, um den Schutz der Bevölkerung des Wittelsbacher Landes auch in Ausnahmezuständen gewährleisten zu können.