Ein guter Tag für alle Hausbesitzer in Bayern

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – Kompensation für Kommunen

12.04.2018

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat am Mittwoch in ihrer Fraktionssitzung die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Der Gesetzesentwurf wird bereits nächste Woche im Bayerischen Landtag eingereicht. Für den Landtagsabgeordneten und Mitglied im zuständigen Innenausschuss, Peter Tomaschko, ist diese Entscheidung „ein guter Tag für alle Hausbesitzer“.

„Damit halten wir Wort und die viel diskutierte Straßenausbaubeitragssatzung wird rückwirkend zum 1.1.2018 abgeschafft. Das bedeutet einerseits eine erhebliche Entlastung für die betroffenen Bürger, andererseits aber lassen wir unsere Kommunen mit diesem Gesetzesentwurf nicht im Stich“, verdeutlichte der Stimmkreisabgeordnete. In zahlreichen Gesprächen mit der Bayerischen Staatsregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden wurde die jetzt im Gesetzesentwurf festgehaltene Lösung erörtert. Peter Tomaschko verwies darauf, dass ein längerer Diskussionsprozess notwendig gewesen sei, um die vielen Einzelfragen – insbesondere für die Übergangszeit – zu klären. Grundsätzlich ist daher vorgesehen, die Rechtsgrundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rückwirkend zum 01.01.2018 abzuschaffen. „Dieser Stichtag ermöglicht eine klare zeitliche Abgrenzung zwischen den Beitrags- und Haushaltsjahren und vermeidet Unsicherheiten bei den Gemeinden und den Beitragspflichtigen“, erklärt Tomaschko. Nachdem die Kommunen für laufende Straßenausbaumaßnahmen auf die Einnahme der Straßenausbaubeiträge vertraut haben und aufgrund der Gesetzesänderung ab 01.01.2018 keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden können, werden den Kommunen die aufgrund der Gesetzesänderung unmittelbar entgangenen Beiträge sowie bereits verauslagte Planungskosten erstattet. „Die Gemeinde schickt den Beitragsbescheid nicht mehr an den Bürger sondern direkt an den Freistaat Bayern“, verdeutlicht Tomaschko die unbürokratische Lösung. Darüber hinaus wird der Freistaat Bayern für künftige Ausbaumaßnahmen eine pauschale Finanzierungsbeteiligung gewähren, bei der die Details bis zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 in Abstimmung mit dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Gemeindetag festgelegt werden.